pastedGraphic.png            Vertretungskonzept der FER

 

  1. Ziel des Konzeptes

Das Vertretungskonzept soll die Qualität des zu vertretenden Unterrichtes sicherstellen und außerdem die Kontinuität sowohl im Fachunterricht als auch bei der personellen Auswahl gewährleisten.
Mit Hilfe des Vertretungskonzeptes wird Unterrichtsausfall minimiert. Zudem werden die Planung sowie die Durchführung des Vertretungsunterrichtes für Schüler, Lehrer und Eltern transparent und somit nachvollziehbar.

  1. Grundsätze des Konzeptes
  • Vertretungsunterricht ist Unterricht (ADO, § 10.4). Dabei ist es erforderlich, die Schülerergebnisse im Unterricht zu sichern und zu bewerten, um die Wertschätzung des Vertretungsunterrichtes bei den Schülern zu verankern.
  • Um das Ziel, die Minimierung von Unterrichtsausfall, erreichen zu können, wird angestrebt, den Vertretungsunterricht im Umfang des Regelunterrichtes unter Berücksichtigung der Belastung von Schülerinnen/Schülern und Lehrerinnen/Lehrern zu realisieren.
    - Unterrichtsausfall ist nur in Randstunden zulässig.
    - Für die Jahrgänge 5 und 6 findet im Ad-hoc-Fall auch in den Randstunden Vertretungsunterricht statt.
      In Ausnahmefällen können auch andere Formen der Betreuung Anwendung finden.
  • Schülerinnen und Schüler müssen zu jeder angekündigten Vertretungsstunde die entsprechenden Lern- und Arbeitsmaterialien mitbringen.
  • Den Schülerinnen und Schülern ist bekannt, dass die Bearbeitungsergebnisse der im Vertretungsunterricht gestellten Aufgaben kontrolliert werden. Diese Bewertungen und die sonstige Mitarbeit im Vertretungsunterricht finden bei der Leistungsbewertung Berücksichtigung.

 

  1. Organisatorische Regelungen zum Vertretungsunterricht
  • Alle Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer informieren sich. 
    Im Laufe des Nachmittags werden die Vertretungspläne für den nächsten Schultag, die eventuell aktualisiert worden sind, für alle Schülerinnen/Schüler und Lehrerinnen/Lehrer bei IServ unter "Pläne" abgelegt. Frühmorgens wird der tagesaktuelle Plan ausgehängt. 
    Durch dieses Verfahren
    - können kurzfristige Änderungen Berücksichtigung finden,
    - ist eine weitere Übermittlung von Veränderungen in der Unterrichtsplanung gesichert.
    - werden auch die Erziehungsberechtigten über den Vertretungsplan informiert.
  • Ad-hoc-Vertretungen in der ersten Stunde werden von Lehrerinnen und Lehrern im Rahmen der Bereitschaft für Vertretungsunterricht abgedeckt.
  • Bei vorhersehbarer Abwesenheit von Lehrkräften (z.B. Fortbildungen, Exkursionen) stellt die abwesende Lehrkraft Material für den Vertretungsunterricht zur Verfügung, so dass die betroffenen Klassen sinnvoll weiterarbeiten können (ADO, § 10.4).