Woran wir denken: 

  • Es besteht derzeit keine Verpflichtung zum Tragen einer Maske im Schulgebäude. Wir empfehlen das freiwillige Tragen einer Maske zum eigenen Schutz und auch zum Schutz Dritter innerhalb von Schulgebäuden.
  • Wir kommen nur gesund zur Schule.
  • Wir halten uns an das Rechtsgehgebot in unseren Gebäuden.
  • Wir Schüler betreten die Schule durch den Eingang an den Fahrradständern.
  • Auf Aufforderung reinigt der Ordnungsdienst jeweils vor Lerngruppenwechseln und nach Fachraumunterricht die Tische.
  • Zeigt ein Schüler/eine Schülerin während des Unterrichts Symptome einer Atemwegsinfektion, fordert die Lehrkraft das Kind zu einem Selbsttest auf (jede Lehrkraft hat immer einige Tests im Lehrerraum oder in der Tasche vorrätig). Auf den Test wird verzichtet, wenn eine schriftliche, tagesaktuelle Bestätigung eines Erziehungsberechtigten vorliegt, aus der hervorgeht, dass der tagesaktuelle Selbsttest des Kindes negativ gewesen ist. Nur bei einer deutlichen Verschlechterung erfolgt ein weiterer Selbsttest in der Schule.
  • Die Handdesinfektion bei Betreten eines Raumes bleibt bestehen.
  • Jeder Raum wird regelmäßig gelüftet.
  • Wir Schüler erhalten monatsweise eine festgelegte Anzahl an Selbsttests, die wir anlassbezogen zuhause verwenden.
  • Sollte ein Selbsttest positiv sein, so empfehlen wir die Bestätigung durch einen PCR-Test. Eine mindestens 5-tägige Quarantäne mit anschließender Freitestung ist verpflichtend. Schicken Sie Ihr Kind unbedingt erst wieder zur Schule nach Freitestung und Symptomfreiheit.