Mitteilungen der Schulleitung
Veränderte Testpflicht ab 28.02.2022
Folgende Neuerung gilt:
Das Sekretariat erstellt die aktualisierten Listen für die Testkisten. Alle, die dort nicht gelistet sind, müssen zunächst getestet werden.
Natürlich dürfen bzw. sollen sich auch genesene und geimpfte Schüler*innen gern testen.
Im Sekretariat konnten wir zunächst nur die Genesenenbescheinigungen oder neueren Impfungsnachweise verarbeiten, die bis vergangenen Freitag vorgelegt wurden.
Sollten Mittwoch, 02.03.2022, Schüler*innen also noch nicht auf der Liste aufgeführt sein, dennoch gültige Nachweise dabei haben, müssen sie zunächst getestet werden, können aber in der 2. großen Pause ihre Zertifikate gern im Sekretariat abgeben, eher nicht, denn wir haben Testtag, Von der 1. bis zur 3. Stunde kann das Büro sich nur den positiv Getesteten des Tages widmen. Während der Schulstunden gehen die Schüler*innen slbstverständlich in den Unterricht.
Das Büro überprüft die Bescheinigungen danach in Ruhe und errechnet die Fristen, damit die Listen im Anschluss bis Freitag, 04.03.2022 aktualisiert werden können.
S. Prausner
(Schulleiterin)
Aktuelle Informationen zum Schulstart
Liebe Schülerinnen und Schüler der F-E-R,
ich hoffe, Ihr alle konntet das Jahr so starten, wie Ihr es vorhattet. Vor allem wünsche ich Euch, dass Ihr gesund (geblieben) seid und mit Elan das erste Halbjahr beenden könnt und wollt.
Ab Montag, also morgen, starten wir mit Präsenzunterricht. Maskenpflicht, Abstandspflicht, Hygienevorschriften usw. bleiben gültig.
Über die Medien forderte der Schulträger seit Donnerstag alle Eltern in Hamm auf, vor Schulbeginn selber ihre Kinder vor Montag im Testzentrum testen zu lassen, um eventuelle, infektiöse Kontakte gar nicht erst zu ermöglichen. Die Schultestung entfiel ja nun für über 14 Tage! Für die Nutzung des ÖPNV benötigen alle Nutzter seit langem auch einen negativen Test.
Testung Schülerschaft
Wir testen ab sofort alle drei Mal in der Woche. Die Coronaschutzverordnung wurde entsprechend angepasst. Weder für Genesene, noch für Geimpfte, auch für Boosterungen sind bisher Ausnahmen vorgesehen (s. BILDUNGSPORTAL NRW - Mail vom MSB vom 06.01.2022). Getestet werden ab sofort also alle Kinder an den drei vorgeschriebenen Tagen. Für Zuspätkommer halten wir zusätzliche Exemplare bereit - wie bisher auch.
Die qualitative Hochwertigkeit und die daraus resultierende Genauigkeit des Testmaterials ist unumstritten.
Kinder, die sich nicht in der Schule testen wollen, müssen regelmäßig einen negativen Bürgertestbescheid vorlegen, sonst dürfen Sie die Schule nicht betreten- auch das ist nicht neu (s. die bereits angegebene Mail).
Ich freue mich, ab morgen wieder gemeinsam in der FER mit allen in Präsenz arbeiten zu dürfen.
S. Prausner
Aussetzung der Testpflicht für Genesene innerhalb von 6 Monaten
Seit diese Woche häufen sich die Anfragen der Eltern zur Testbefreiung nach Covid 19 und so konnten wir mit der Bezirksregierung Arnsberg folgendes absprechen: Genesene müssen sich nach der Corona-SchVO ab 4 Wochen nach Genesung bis 6 Monate danach nicht testen. Alle Personen erhalten vom Gesundheitsamt eine Bescheinigung, wann sie erkrankt waren oder verfügen über einen postiven PCR-Nachweis mit Datum.
Wie handhaben wir das ab 27. Mai 2021 an der FER?
Solange wir keinen Nachweis darüber haben, muss getestet werden. Um den Test aussetzen zu können, benötigen wir konkrete Informationen über die durchgestandene Infektion. Legen Kinder diese Bescheinigung im Sekretariat vor, notieren wir dies und geben diese Informationen an alle testenden Lehrpersonen weiter, um die Tests in den entsprechenden Fällen aussetzen zu dürfen.
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Durchführung Selbsttest
die Selbsttests des Ministeriums für Schule und Bildung wurden an die F-E-R geliefert.
Zur Vorbereitung der richtigen Anwendung ist es notwendig, ein Erklärvideo angesehen zu haben.
https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/
Eine Zusammenstellung verschiedener Hinweise und Formulare (Kurzanleitung Test, Vorbereitung, Muster-Widerspruchsformular in verschiedenen Sprachen, Interpretation der Ergebnissen usw.) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums unter
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests.
Jede(r) Schüler*in hat eine Holzwäscheklammer erhalten. Sie dient als Ständer und wird im eigenen Etui aufbewahrt, damit sie immer zur Verfügung steht.
Die Testungen werden unter Aufsicht einer Lehrkraft im Klassenraum durchgeführt.